Für die Bewertung darf nur das vorausgesetzt werden, was im Unterricht zuvor gelernt werden konnte. Im Musikunterricht werden mündliche, schriftliche und musikpraktische Leistungen bewertet, deren anteilige Gewichtung die Fachkonferenz festlegt.
Musikpraktische Leistungen zeigen sich...
in der Vielfalt vokaler, instrumentaler und gestalterischer Fähigkeiten,
im Einfallsreichtum und in der Experimentierfreude beim Erfinden von Musik,
in rhythmischer und intonatorischer Sicherheit und Genauigkeit,
in der sachgerechten Handhabung von Musikinstrumenten,
in der aktiven und beständigen Teilnahme an Übe- und Gestaltungsprozessen,
in der Teamfähigkeit während musikalischer Erarbeitungsprozesse,
im aufmerksamen und bewussten musikalischen Zusammenspiel,
in der Intensität des musikalischen Ausdrucks,
in der Differenziertheit musikalischer Präsentationen,
in der Fähigkeit zur Reflexion eigener Gestaltungen und Präsentationen.
Außerhalb der Schule erworbene musikalische Fähigkeiten können in die Bewertung eingehen, wenn sie den Unterricht bereichern.
Die musikpraktischen Leistungen zeigen sich
– in der Vielfalt vokaler, instrumentaler und gestalterischer Fähigkeiten
– in der Beständigkeit und Konzentration der Arbeitshaltung
– in der Teamfähigkeit beim Ensemblespiel
– in der aktiven Teilnahme an Übungs- und Gestaltungsprozessen
– in der Intensität des musikalischen Ausdrucks
– in der Fähigkeit zur Reflexion eigener Gestaltungen und Präsentationen